Die derzeitige Corona-Pandemie stellt uns immer wieder vor neue Herausforderungen. Anbei finden Sie eine kurze Zusammenfassung über die landesweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Baden-Württemberg.
Kontaktbeschränkungen
- Persönliche Kontakte auf ein Minimum reduzieren.
- Treffen oder Feiern im privaten mit maximal 2 Haushalten oder wenn alle miteinander verwandt* sind. In allen Fällen gilt: höchstens 5 Personen. Kinder, aus diesen Haushalten, bis einschließlich 14 Jahren zählen bei der Berechnung der Personenanzahl nicht mit.
*verwandt bedeutet hier: Personen, die in gerader Linie verwandt sind: Großeltern, Eltern und Kinder sowie deren jeweiligen Ehegatten, Lebenspartner*innen oder Partner*innen.
Einzelhandel
- Bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet.
- Geschäfte bis zu 800 m² ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche.
- Für Geschäfte mit mehr als 800 m² gilt ab dem 800. m² eine Grenze von einem Kunden pro 20 m².
- Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche weiterhin maximal ein Kunde.
- Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen.
- Gesteuerter Zutritt.
- Warteschlangen vermeiden.
Gastronomie
- Schank- und Speisegaststätten, Bars, Shisha- und Raucherlokale, Clubs sowie Kneipen aller Art werden geschlossen.
- Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung.
- Betriebskantinen unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.
Weihnachtstage 23. bis 27. Dezember 2020*
- Maximal 10 Personen aus dem engsten Familien- oder Freundeskreis. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen bei der Berechnung der Personenanzahl nicht mit.
- Beherbergung in Hotels o.ä. für Familienbesuche in diesem Zeitraum gestattet.
- *wenn es die Infektionslage zulässt
Gesundheit & Soziales
- Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen.
- Keine Isolation der Betroffenen.
- Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten und Besucher.
Bildung & Betreuung
- Alle Bildungseinrichtungen und Kindergärten bleiben geöffnet.
- Weiterbildungseinrichtungen für theoretische Seminare bleiben geöffnet, keine Sportkurse o.ä.
Arbeiten
- Home Office überall dort, wo es möglich ist.
- Notwendige Geschäftstreffen im Rahmen Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes möglich.
- Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann. Diese Regelung gilt auch für Arbeiten im Freien.
- An den Betrieb angepasste Hygieneauflagen.
Sport
- Öffentliche und private Sportstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Z.B.: Fitness- und Yogastudios, Thermen und Saunen, Tanzschulen, Sportstätten von Vereinen jeglicher Art.
- Schwimm- und Spaßbäder, für Schul- und Studienbetrieb weiterhin geöffnet.
- Sport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen erlaubt.
- Training und Veranstaltungen von Spitzen und Profisport ohne Zuschauer möglich.
- Sport auf weitläufigen Anlagen wie Golf oder Tennisplätzen oder Reitanlagen erlaubt.
- Rehasport erlaubt.
Kultur
- Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind nicht gestattet.
- Kultur-, und Freizeiteinrichtungen werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Z.B.: Theater, Oper, Museen, Konzerthäuser, Clubs und Diskotheken, Kinos, Freizeitattraktionen drinnen oder draußen
Sonstige Einrichtungen, Freizeitmöglichkeiten
- Spielhallen, Spielbanken oder Wettannahmestellen bleiben geschlossen.
- Spielplätze im Freien dürfen genutzt werden.
Religion & Todesfälle
- Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen erlaubt.
Dienstleistungen
- Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios werden geschlossen.
- Medizinisch notwendige Behandlungen (z.B. Physio- oder Ergotherapie, Logopädie,
- Fußpflege sowie Massagen) möglich.
- Friseursalons und Sonnenstudios unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.
- Prostitutionsstätten müssen schließen.
Reisen & Beherbergung
- Verzicht auf private Reisen sowie Besuche von Verwandten.
- Keine überregionalen touristischen Ausflüge.
- Keine Busreisen zu touristischen Zwecken.
- Fahrgemeinschaften zur Schule oder Arbeit gestattet.
- Übernachtungsangebote nicht für touristische Zwecke gestattet. Dies gilt auch für Campingplätze.
- Geschäftliche, notwendige Reisen und Übernachtungen bleiben erlaubt.
Hotspot-Strategie
- Ab einer 7-Tage-Inzidenz über 200 erlassen die betroffenen Stadt- und Lankreise weitere Maßnahmen zur Eindämmung.
Hilfsmaßnahmen
- Nothilfe für betroffene Unternehmen und Betriebe wird vom Bund bereitgestellt.
- KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.
Allgemeine Regeln
- ABSTAND HALTEN
- HYGIENE PRAKTIZIEREN
- ALLTAGSMASKE TRAGEN
- CORONA-APP NUTZEN
- REGELMÄßIG LÜFTEN
Ein ausführliches FAQ finden Sie auf
Einen kurzen Überblick über die neuen Verordnungen und die aktuellen Informationen erhalten Sie noch auf folgenden Webseiten:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-sm/ , https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-fragen-und-antworten/