Die derzeitige Corona-Pandemie stellt uns immer wieder vor neue Herausforderungen. Anbei finden Sie eine kurze Zusammenfassung über die landesweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Baden-Württemberg.

Kontaktbeschränkungen

  • Persönliche Kontakte auf ein Minimum reduzieren.
  • Treffen oder Feiern im privaten mit maximal 2 Haushalten oder wenn alle miteinander verwandt* sind. In allen Fällen gilt: höchstens 5 Personen. Kinder, aus diesen Haushalten, bis einschließlich 14 Jahren zählen bei der Berechnung der Personenanzahl nicht mit.

*verwandt bedeutet hier: Personen, die in gerader Linie verwandt sind: Großeltern, Eltern und Kinder sowie deren jeweiligen Ehegatten, Lebenspartner*innen oder Partner*innen.

Einzelhandel

  • Bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet.
  • Geschäfte bis zu 800 m² ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche.
  • Für Geschäfte mit mehr als 800 m² gilt ab dem 800. m² eine Grenze von einem Kunden pro 20 m².
  • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche weiterhin maximal ein Kunde.
  • Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen.
  • Gesteuerter Zutritt.
  • Warteschlangen vermeiden.

Gastronomie

  • Schank- und Speisegaststätten, Bars, Shisha- und Raucherlokale, Clubs sowie Kneipen aller Art werden geschlossen.
  • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung.
  • Betriebskantinen unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.

Weihnachtstage 23. bis 27. Dezember 2020*

  • Maximal 10 Personen aus dem engsten Familien- oder Freundeskreis. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen bei der Berechnung der Personenanzahl nicht mit.
  • Beherbergung in Hotels o.ä. für Familienbesuche in diesem Zeitraum gestattet.
  • *wenn es die Infektionslage zulässt

Gesundheit & Soziales

  • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen.
  • Keine Isolation der Betroffenen.
  • Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten und Besucher.

Bildung & Betreuung

  • Alle Bildungseinrichtungen und Kindergärten bleiben geöffnet.
  • Weiterbildungseinrichtungen für theoretische Seminare bleiben geöffnet, keine Sportkurse o.ä.

Arbeiten

  • Home Office überall dort, wo es möglich ist.
  • Notwendige Geschäftstreffen im Rahmen Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes möglich.
  • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann. Diese Regelung gilt auch für Arbeiten im Freien.
  • An den Betrieb angepasste Hygieneauflagen.

Sport

  • Öffentliche und private Sportstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Z.B.: Fitness- und Yogastudios, Thermen und Saunen, Tanzschulen, Sportstätten von Vereinen jeglicher Art.
  • Schwimm- und Spaßbäder, für Schul- und Studienbetrieb weiterhin geöffnet.
  • Sport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen erlaubt.
  • Training und Veranstaltungen von Spitzen und Profisport ohne Zuschauer möglich.
  • Sport auf weitläufigen Anlagen wie Golf oder Tennisplätzen oder Reitanlagen erlaubt.
  • Rehasport erlaubt.

Kultur 

  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind nicht gestattet.
  • Kultur-, und Freizeiteinrichtungen werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Z.B.: Theater, Oper, Museen, Konzerthäuser, Clubs und Diskotheken, Kinos, Freizeitattraktionen drinnen oder draußen

Sonstige Einrichtungen, Freizeitmöglichkeiten

  • Spielhallen, Spielbanken oder Wettannahmestellen bleiben geschlossen. 
  • Spielplätze im Freien dürfen genutzt werden.

Religion & Todesfälle

  • Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen erlaubt.

Dienstleistungen

  • Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios werden geschlossen.
  • Medizinisch notwendige Behandlungen (z.B. Physio- oder Ergotherapie, Logopädie,
  • Fußpflege sowie Massagen) möglich.
  • Friseursalons und Sonnenstudios unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.
  • Prostitutionsstätten müssen schließen.

Reisen & Beherbergung

  • Verzicht auf private Reisen sowie Besuche von Verwandten.
  • Keine überregionalen touristischen Ausflüge.
  • Keine Busreisen zu touristischen Zwecken.
  • Fahrgemeinschaften zur Schule oder Arbeit gestattet.
  • Übernachtungsangebote nicht für touristische Zwecke gestattet. Dies gilt auch für Campingplätze.
  • Geschäftliche, notwendige Reisen und Übernachtungen bleiben erlaubt.

Hotspot-Strategie

  • Ab einer 7-Tage-Inzidenz über 200 erlassen die betroffenen Stadt- und Lankreise weitere Maßnahmen zur Eindämmung.

Hilfsmaßnahmen

  • Nothilfe für betroffene Unternehmen und Betriebe wird vom Bund bereitgestellt.
  • KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.

Allgemeine Regeln

  • ABSTAND HALTEN
  • HYGIENE PRAKTIZIEREN
  • ALLTAGSMASKE TRAGEN
  • CORONA-APP NUTZEN
  • REGELMÄßIG LÜFTEN

Ein ausführliches FAQ finden Sie auf

Baden-Württemberg.de

Einen kurzen Überblick über die neuen Verordnungen und die aktuellen Informationen erhalten Sie noch auf folgenden Webseiten:  

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-sm/ , https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-fragen-und-antworten/