Sehr geehrte Kunden,
wegen der Verschärfung der Maskenpflicht in Baden-Württemberg bitten wir Sie, zu Ihrem Termin im Generalkonsulat in einer medizinischen Maske zu erscheinen.
Als medizinische Maske gelten
[➡] die chirurgischen (DIN EN 14683:2019-10) oder
[➡] die FFP2-Masken (DIN EN 149:2001).
(Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen, Kinder zwischen 7 und 14 Jahren können auch eine Alltagsmaske tragen.)
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Generalkonsulat von Ungarn in Stuttgart