Sehr geehrte Kunden,

wegen der Verschärfung der Maskenpflicht in Baden-Württemberg bitten wir Sie, zu Ihrem Termin im Generalkonsulat in einer medizinischen Maske zu erscheinen.

Als medizinische Maske gelten
[➡] die chirurgischen (DIN EN 14683:2019-10) oder
[➡] die FFP2-Masken (DIN EN 149:2001).
(Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen, Kinder zwischen 7 und 14 Jahren können auch eine Alltagsmaske tragen.)

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Generalkonsulat von Ungarn in Stuttgart