Den neuen elektronischen Personalausweis (kurz: ESzig) gibt es für ungarische Staatsbürger seit dem 01.01.2016. In den Auslandsvertretungen wurde die Möglichkeit der Antragstellung auf den neuen Personalausweis ab dem 01.Mai 2017 eingeführt.

VORAUSSETZUNG DER ANTRAGSTELLUNG  

Voraussetzung der Antragstellung ist, dass die persönlichen Angaben des Antragstellers im ungarischen elektronischen Personenregister mit den aktuellen Daten aktiv erfasst sind. Auch bei der Namensführung und dem Familienstand darf es keine Abweichung zwischen den registrierten und beantragten Angaben vorliegen. 

WER KANN EINEN ANTRAG STELLEN?  

Der Antrag kann ausschließlich persönlich gestellt werden. Er kann nicht per Vollmacht eingereicht werden. Die Antragstellung ist unabhängig vom Ablaufdatum des alten Personalausweises jederzeit möglich. Der ESzig wird auch in den Auslandsvertretungen kosten- und gebührenfrei ausgestellt. 

Seine Gültigkeit beträgt:

  • im Alter von 0-18 Jahre: 3 Jahre
  • im Alter von 18-65 Jahre: 6 Jahre
  • über 65 Jahre entweder 6 Jahre oder auf Antrag unbefristet, wenn die elektronische Funktion nicht gewünscht wird

Bei der Antragstellung muss ein Elternteil persönlich anwesend sein. Der persönlich anwesende Elternteil muss den Antrag unterschreiben (bitte bringen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit).

Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, bringen Sie den Nachweis zur alleinigen Ausübung des Sorgerechts mit (rechtskräftiges Urteil, amtlich oder notariell beglaubigte, schriftliche Übereinkunft der Eltern, Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils, o.ä.) Der allein sorgeberechtigte Elternteil muss persönlich erscheinen.

Minderjährige über 14 Jahren können den Antrag auf ESzig auch selbst stellen.

WAS WIRD ZUR ANTRAGSTELLUNG BENÖTIGT?

Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen: 

  • wahlweise eins der folgenden Dokumente zur Personenidentifizierung:
    • gültiger oder nicht länger als vor einem Jahr abgelaufener Personalausweis,
    • gültiger ungarischer Reisepass,
    • gültige ungarische Fahrerlaubnis im Kartenformat,
    • gültiges ausländisches Dokument zur Personenidentifikation (Reisepass, Führerschein, Personalausweis),
  • ungarische Wohnadressenkarte (wenn vorhanden)
  • ungarische Geburtsurkunde in Original oder Kopie
  • ungarische Heiratsurkunde/ Scheidungsurteil, usw. zur Feststellung der Namensführung
  • ungarische Steuerkarte und Gesundheitskarte (TAJ), wenn vorhanden
  • ungarisches Diplom im Falle der Führung eines Doktortitels oder die ungarische Anerkennungsurkunde eines ausländischen Doktortitels

Auf Ihren Antrag können für den Notfall zwei zu benachrichtigende Personen und deren Telefonnummern eingetragen werden.

FÜR MINDERJÄHRIGE UNTER 14 JAHREN:

Üben beide Eltern das Sorgerecht aus, müssen beide Elternteile persönlich erscheinen und den Antrag unterschreiben (bitte bringen Sie für beide Elternteile einen gültigen Pass oder einen gültigen Personalausweis mit), oder Sie benötigen eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils sowie seine Pass- oder Ausweiskopie. Die Einverständniserklärung kann in der diplomatischen Vertretung, vor einem Notar oder der Passbehörde (Urkundenstelle) abgegeben werden. Für die Unterschriftsbeglaubigung des deutschen Notars muss zusätzlich eine Apostille beim zuständigen Landgericht besorgt werden.

Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, bringen Sie den Nachweis zur alleinigen Ausübung des Sorgerechts mit (rechtskräftiges Urteil, amtlich oder notariell beglaubigte, schriftliche Übereinkunft der Eltern, Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils, o.ä.) Der allein sorgeberechtigte Elternteil muss persönlich erscheinen.

Minderjährige über 14 Jahren können den Antrag auf ESzig auch selbst stellen.

WO KANN ICH EINEN ESZIG- ANTRAG STELLEN?

Sie können in Berlin an der Konsularabteilung der Botschaft, oder an den Generalkonsulaten in München, Stuttgart  und Düsseldorf einen Antrag stellen. Über die Zuständigkeit der konsularischen Bezirke können Sie sich hier informieren.

WANN KANN DER ESZIG-ANTRAG GESTELLT WERDEN?

In den Sprechzeiten der Auslandsvertretungen können Sie Ihren Antrag einreichen. Diese sind wie folgt:

Berlin

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich!

Sprechzeiten:

  • Montag, Dienstag und Freitag: 9.00-12.00 Uhr;
  • Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr.

Achtung! An Donnerstagen sowie an allen ungarischen und deutschen Feiertagen bleibt die Konsularabteilung für den Publikumsverkehr geschlossen. Dementsprechend haben wir an folgenden Tagen keinen Kundenverkehr: 1. Januar, 15. März, Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, 1. Mai, 1. Juli, 20. August, 3. Oktober, 23. Oktober, 1. November, 24.-25.-26. Dezember.

Adresse der Konsularabteilung: 10117 Berlin,
Unter den Linden 76. (Eingang über die Wilhelmstrasse 61., Eckgebäude!)

Düsseldorf

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich!

Sprechzeiten:

  • Montag, Dienstag und Donnerstag: 9:00-12:00
  • Mittwoch: 14:00-16:00

Adresse: 40215 Düsseldorf, Adersstrasse 12-14

München

Antragstellung nur nach Terminvereinbarung! Hier können Sie einen Termin buchen.

Sprechzeiten:

  • Montag: 9:00-12:00
  • Dienstag: 9:00-12:00 und 14:00-16:00
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 9:00-12:00 und 14:00-16:00
  • Freitag: 9:00-12:00

Adresse: 81679 München, Mauerkircherstrasse 1A

Stuttgart

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich!

Sprechzeiten

  • Montag: geschlossen
  • Dienstag: 08.30-12.00 und 13.00-15.30  
  • Mittwoch:  08.30-12.00 und 13.00-15.30  
  • Donnerstag: 08.30-12.00und 13.00-15.30  
  • Freitag: 08.30-12.00

Adresse: 70178 Stuttgart, Christophstr. 7. (Tübinger Carré)

WIE LANGE DAUERT DIE AUSSTELLUNG DES NEUEN PERSONALAUSWEISES?

Die Bearbeitung der ESzig Anträge dauert voraussichtlich 4-6 Wochen.  Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Eszig-Ausweis ausschließlich an die Auslandsvertretung weitergeleitet wird, wo die Antragstellung erfolgt ist. Er kann nicht in Ungarn oder in einer anderen Auslandvertretung ausgehändigt werden. Der neue Ausweis ESzig wird innerhalb von Deutschland auf Ihre gemeldete Anschrift zugestellt.

KANN ICH MEINEN ALTEN PERSONALAUSWEIS BEHALTEN?

Der alte Personalausweis wird vor der Aushändigung des neuen eingezogen, er kann nicht als Andenken beibehalten werden.

WEITERE INFORMATIONEN

Weitere Informationen zu den neuen, elektronischen Funktionen des Ausweises ESzig können Sie auf der Webseite www.eszemelyi.hu nachlesen (auf Ungarisch).

Der neue Ausweis ist zur Personenidentifikation, sowie für Reisen innerhalb von Europa in der gewohnten Art und Weise geeignet.