Beglaubigungen und Übersetzungen - Generalkonsulat von Ungarn

Beglaubigungen und Übersetzungen

Wegen der großen Arbeitsbelastung des Konsulats können wir die Fertigung von beglaubigten Übersetzungen nicht übernehmen.

Brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung, können Sie sich für eine Übersetzung und die Beglaubigung an

  • einen Übersetzer für Ungarisch von der Liste der allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Übersetzer oder an 
  • das Ungarische Nationalbüro für Übersetzungen und Beglaubigungen OFFI

wenden.

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