Wegen der großen Arbeitsbelastung des Konsulats können wir die Fertigung von beglaubigten Übersetzungen nicht übernehmen.
Brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung, können Sie sich für eine Übersetzung und die Beglaubigung an
- einen Übersetzer für Ungarisch von der Liste der allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Übersetzer oder an
- das Ungarische Nationalbüro für Übersetzungen und Beglaubigungen OFFI wenden.
Das Konsulat kann in den folgenden Angelegenheiten eine Beglaubigung vornehmen:
- Unterschriftsbeglaubigung: Die Echtheit der Unterschrift der erschienenen Person wird bestätigt, die Person/ein bevollmächtigter Vertreter einer juristischen Person muss vor dem Konsularbeamten die Unterschrift leisten oder diese auf einem Dokument für die eigene erklären.
- Beglaubigung einer Kopie: Das Original muss dem Konsularbeamten vorgelegt werden.
- Beglaubigung einer Übersetzung: Nur in Verbindung mit Anträgen, die an unserer Konsularabteilung gestellt werden.
- Lebensbescheinigung, Datenabgleich: Über einen ungarischen Staatsbürger an eine ungarische Behörde (z.B. Rentenkasse)
Eine Apostille können Sie beantragen, wenn Sie die Echtheit einer ungarischen Urkunde im Ausland belegen wollen. Diese wird nicht von dem Konsul, sondern durch die zuständige ungarische Behörde (Ministerium für Auswärtiges und Außenhandel, Justizministerium oder Notarkammer) ausgestellt. Die Konsularabteilung kann den Antrag auf eine Apostille in folgenden Fällen entgegennehmen und an die zuständige ungarische Behörde (Ministerium o.ä.) weiterleiten: standesamtliche Urkunden, polizeiliches Führungszeugnis, Familienstandsbescheinigung, gerichtliche Entscheidungen.
Bitte beachten Sie: Für die Verwendung einer deutschen Urkunde vor einer ungarischen Behörde muss die zuständige deutsche Stelle (für notariell beglaubigte Schriften das örtlich zuständige Landgericht) eine Apostille ausstellen.