16 Sep

Um eine Überlastung des Gesundheitssystems durch ungeimpfte Menschen zu vermeiden, hat die Landesregierung von Baden-Württemberg die Corona-Verordnung modifiziert. Es wird ein dreistufiges System eingerichtet. In der ersten Stufe (Basisstufe) bleiben die bisherigen Regeln mit 3G in den meisten Bereichen bestehen. In der Warnstufe gibt es eine PCR-Testpflicht in vielen Bereichen. In der Alarmstufe gilt für ungeimpfte Personen in einigen Bereichen ein Zutritts- und Teilnahmeverbot (2G). 

Den neuen Regelungen können Sie hier nachlesen:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210915_Auf_einen_Blick_DE.pdf