7 May

Am 7. Mai 2021 hat das deutsche Robert-Koch-Institut (RKI) das gesamte Gebiet Ungarns wegen der Verbesserung der Infektionszahlen als Risikobereich eingestuft. Da Ungarn früher zu einer höheren Risikokategorie (Hochinzidenzgebiet) gehörte, bedeutet diese Entscheidung eine Lockerung der Einreisebestimmungen.

Die größte Änderung besteht darin, dass ein negatives Testergebnis, das für die Einreise von einem Risikogebiet von Personen über 6 Jahren erforderlich ist, auch innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise vorgelegt werden kann. Es ist also nicht erforderlich, den Test vor der Einreise durchzuführen.

Unter anderem sind folgende Einreisende vom Testpflicht ausgenommen (die am häufigsten vorkommenden Fälle):

  • im Fall eines Transits durch ein Risikogebiet oder durch Deutschland
  • im grenzüberschreitenden Verkehr, wenn der Aufenthalt maximal 24 Stunden im Risikobereich oder in Deutschland beträgt;
  • Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren
  • Personen, die sich aufgrund eines Besuchs bei einem nahen Verwandten in Deutschland für weniger als 72 Stunden aufenthalten;
  • Mitarbeiter des Gesundheitswesens;
  • Pendler, die mindestens einmal pro Woche an ihren Wohnort zurückkehren;
  • im Falle einer von der zuständigen Behörde gewährten Ausnahme.

Die Bestimmung, dass Flugreisende unabhängig von ihrem Herkunftsland vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen müssen, bleibt noch gültig.

Die Einreisende müssen sich weiterhin unter https://einreiseanmeldung.de/#/ registrieren. Unter anderem müssen sich jedoch folgende Personen nicht registrieren:

  • bei einem Transit durch das Risikogebiet oder durch Deutschland;
  • im grenzüberschreitenden Verkehr, wenn der Aufenthalt maximal 24 Stunden im Risikobereich oder in Deutschland beträgt;
  • Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren.

In den einzelnen Ländern kann es Unterschiede unter den Quarantäneregelungen geben. Im Bundesland Baden-Württemberg kann die Absonderung nach dem fünften Tag mit einem zweiten negativen Test verkürzt werden. Ausnahmen von der Quarantäne sind in den Rechtsvorschriften enthalten, die auf der folgenden Website verfügbar sind: https://www.baden-wuerttemberg.de/en/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

Bei weiteren spezifischen Fragen empfehlen wir, dass Sie sich direkt an das – bei Ihrem deutschen Wohnort – zuständige Amt wenden.