15 Apr

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat vergangene Woche seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Die Landesregierung von Baden-Württemberg wird diese Empfehlungen in mehreren Verordnungen berücksichtigen. 

Demnach ist für enge Kontaktpersonen oder aus einem Risikogebiet zurückkehrende Personen, 

  • die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind oder 
  • die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben,

eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. 

Nach der RKI-Empfehlung gilt ein Impfschutz als vollständig, wenn seit der letzten vorgeschriebenen Impfdosis 14 Tage vergangen sind. Anerkannt werden alle in der EU zugelassenen Impfstoffe. Die Änderungen werden am nächsten Montag,19. April, in Kraft treten.

Weitere Infos: 

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/erleichterungen-fuer-geimpfte-1/