5 Mar

Angesichts der epidemiologischen Entwicklungen erklärt das Robert Koch Institut das gesamte Gebiet Ungarns vom 7. März 2021 ab 00:00 Uhr zum „Hochinzidenzgebiet”, denn die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen ist dauerhaft über 200 gestiegen.

Zu den wichtigsten Änderungen zählt, dass die Reisenden aus Ungarn bereits zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland über einen negativen Test verfügen müssen. Die Probenahme kann frühestens innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise erfolgen.

Von der Testpflicht befreit sind

  • Personen, die Deutschland nur als Transitland benutzen;
  • Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, wenn deren Aufenthalt in Deutschland weniger als 72 Stunden beträgt;
  • Personen, die bei zwingenden Gründen eine Sondergenehmigung der zuständigen Behörde erhalten.

Vor der Einreise in Deutschland muss eine Registration unter dem Link www. einreiseanmeldung.de erfolgen.

Von der Registration werden befreit

  • Personen, die Deutschland als Transitland benutzen;
  • Personen, die sich bis zu 24 Stunden im Grenzverkehr in einem Risikogebiet oder bis zu 24 Stunden in Deutschland aufhalten.

Die Quaratänemaßnahmen werden von den Bundesländern einzeln geregelt.

Personen, die aus dem Ausland in das Land Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise auf einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich in eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise abzusondern.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/