23 Jun

Die Einreise nach Ungarn ist aus allen Schengen-Staaten unbeschränkt und ohne Test- und Quarantänepflicht möglich.

Die unbeschränkte Einreise ist weiterhin möglich für Personen mit einem Impfnachweis der folgenden Länder, mit denen Ungarn bilaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Impfnachweisen abgeschlossen hat: Albanien, Bahrain, Georgien, Kroatien, Marokko, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Türkei, Ukraine und Zypern.

Aus Staaten, die weder dem Schengengebiet angehören noch ein bilaterales Abkommen mit Ungarn abgeschlossen haben, können grundsätzlich nur ungarische Staatsangehörige einreisen. Diesen gleichgestellt sind Personen, die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder und Personen, die über eine von der Ausländerbehörde ausgestellte, für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen. Die Umstände sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen.

Die Ausreise von Ausländern aus Ungarn unterliegt grundsätzlich keinen Beschränkungen, evtl. auferlegte Quarantänemaßnahmen müssen jedoch befolgt werden oder ggfs. eine Sondergenehmigung zur Ausreise beantragt werden.

 
Durch- und Weiterreise

Transit durch Ungarn aus einem Schengen-Staat kommend ist ohne Beschränkungen möglich. Transit aus einem Land kommend, dass nicht Schengen-Staat ist, ist weiterhin nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ungarn-node/ungarnsicherheit/210332#content_0