1 May

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie informieren, dass am 29. April die Regierungsverordnung 203/2021 (IV. 29.) in Kraft getreten ist. Demnach sind alle Personen, die einen in Ungarn ausgestellten Corona-Impfpass vorzeigen können, von der in der Regierungsverordnung 408/2020 (VIII. 30.) festgelegten Quarantäneverpflichtung bei der Einreise nach Ungarn befreit.

Die Befreiung von der Quarantäne gilt auch für Personen, die über einen Impfpass verfügen, die von einer Behörde eines Landes, mit dem Ungarn ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Annahme von Impfauswesien geschlossen hat, ausgestellt wurde. Solche Länder sind zum heutigen Zeitpunkt Serbien und Montenegro.

Mit freundlichen Grüßen

Generalkonsulat von Ungarn, Stuttgart