Berechtigt für das vereinfachte Einbürgerungsverfahren ist,
wer selbst ungarischer Staatsbürger war oder ungarische Vorfahren nachweisen oder zumindest glaubhaft machen kann
ODER
wer seit mindestens 10 Jahren mit einem ungarischen Staatsbürger verheiratet ist oder wer seit mindestens fünf Jahren mit einem ungarischen Staatsbürger verheiratet ist UND mit dem ungarischen Staatsbürger ein gemeinsames Kind erzieht.
Antragsteller über 14 Jahren müssen über ungarische Sprachkenntnisse verfügen, die bei der Einreichung des Antrags in einem Gespräch mit dem Konsularbeamten nachgewiesen werden müssen. Antragsteller dürfen nach ungarischem Recht nicht vorbestraft sein und keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Der Antrag kann nur persönlich und nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden.
Informationen zu ungarischen Sprachkenntnissen im Einbürgerungsverfahren (auf Ungarisch).
Die Dokumente können auch online vorbereitet werden auf der Webseite Konzinfo