Wegen der großen Arbeitsbelastung des Konsulats können wir die Fertigung von beglaubigten Übersetzungen nicht übernehmen.
Brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung, können Sie sich für eine Übersetzung und die Beglaubigung an
- einen Übersetzer für Ungarisch von der Liste der allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Übersetzer oder an
- das Ungarische Nationalbüro für Übersetzungen und Beglaubigungen OFFI
wenden.