Reisepassantrag über eine konsularische Vertretung:

Um die Ausstellung eines Reisepasses in einem Konsulat beantragen zu können, müssen Sie persönlich erscheinen. In allen ungarischen Auslandsvertretungen in Deutschland muss dafür vorab ein Termin auf folgender Seite vereinbart werden: https://ifr.mfa.gov.hu

Ein Foto des Antragstellers wird im Konsulat gefertigt, Sie müssen deshalb kein Foto mitbringen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter drei Jahren, für sie muss ein biometrisches Passfoto mitgebracht werden. Fingerabdruck und Unterschrift werden bei Personen ab 12 Jahren elektronisch erfasst.

Den fertigen Reisepass können Sie nach ca. 4 bis 6 Wochen abholen. Eilverfahren können nur in Ungarn, nicht jedoch im Konsulat beantragt werden (siehe unten).

Der Reisepass kann mit einer Gültigkeit von 5 oder 10 Jahren beantragt werden. Die Antragstellung wegen Verlust und der Antrag auf einen Zweitpass ziehen erhöhte Gebühren nach sich. Im Falle eines Antrags wegen Diebstahls des Passes kann die erhöhte Gebühr nur bei Vorliegen des Polizeiprotokolls über eine erfolgte Strafanzeige erlassen werden.

Zum Passantrag werden folgende Dokumente benötigt:

  • Zum Nachweis der ungarischen Staatsangehörigkeit ist ein gültiger Personalausweis, ein gültiger oder nicht länger als seit einem Jahr abgelaufener Reisepass, eine Einbürgerungsurkunde oder eine in den letzten drei Jahren ausgestellte Staatsbürgerschaftsbescheinigung vorzulegen.
  • Ungarische Geburts- und Heiratsurkunden sind mitzubringen.
  • Bei Neueinbürgerung: ein gültiger Ausweis oder Reisepass zur Personenidentifizierung und das Original der Einbürgerungsurkunde.
  • Bei Diebstahl des Passes: ein polizeiliches Protokoll über die Anzeige des Diebstahls
  • Bei Minderjährigen: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass beider anwesenden Eltern sowie eine ungarische Geburtsurkunde. Wurde das Kind im Ausland geboren, muss die ausländische Geburtsurkunde eingereicht und die Geburt in Ungarn standesamtlich erfasst werden, erst danach ist die Ausstellung eines Reisepasses möglich. Der Antrag zur Beurkundung der Geburt und des Reisepasses kann gleichzeitig eingereicht werden. Bei Nichterscheinen eines Elternteils muss das ausschließliche Recht zur gesetzlichen Vertretung z.B. durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil, eine notariell beurkundete schriftliche Vereinbarung der Eltern, oder eine Sterbeurkunde nachgewiesen werden.

Bitte beachten Sie unsere detaillierte Gebührentabelle zu den einzelnen konsularischen Angelegenheiten. 

 

Weitere Informationen zum Reisepassantrag in Ungarn, Eilverfahren, Gültigkeit

Wenn Sie den Reisepass in Ungarn beantragen, entfallen die Konsulargebühren.

Ein Antrag auf Reisepassausstellung innerhalb von 5 Tagen oder von 24 Stunden kann nur in Ungarn gestellt werden und es fallen zusätzliche Gebühren an. Die Ausstellung eines Reisepasses innerhalb von 24 Stunden kann nur bei der zuständigen Passbehörde des Innenministeriums in 1136 Budapest, Visegrádi utca 110-112 beantragt werden und erfolgen. Der Reisepass kann auch von einer anderen Person mit Vollmacht abgeholt werden. Ein in Ungarn beantragter Reisepass kann auch durch die entsprechende diplomatische Vertretung an eine ausländische Wohnanschrift zugestellt werden. In diesem Falle werden Konsulargebühren i.H.v. 40.00 Euro fällig.

Kann kein Dokument zum Nachweis der ungarischen Staatsangehörigkeit vorgelegt werden, wird ein Prüfverfahren zur Feststellung der Staatsangehörigkeit eingeleitet, das ca. 6 bis 8 Monate dauern kann.

Für Kinder unter 6 Jahren kann ein Reisepass mit dreijähriger Gültigkeit, für Minderjährige zwischen 6 und 18 Jahren mit fünfjähriger Gültigkeit ausgestellt werden. Antragsteller zwischen 18 und 70 Jahren können einen Reisepass für 5 oder für 10 Jahre beantragen, für über 70-Jährige stellt die Behörde einen Reisepass mit 10-jähriger Gültigkeit aus.